Hinweise
Seit der Corona-Pandemie ist die Chefarztpflicht bei den meisten Krankenversicherungsträgern bis auf Weiteres ausgesetzt (Ausnahme SVS). Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung.
Sie benötigen eine Überweisung von Ihrem Haus- oder Facharzt. Diese enthält Angaben zur Diagnose, zur Dauer sowie zur Häufigkeit der Therapien. Falls ein Hausbesuch erforderlich ist, muss dies auf der Überweisung vermerkt und genehmigt sein.
Seit der Corona-Pandemie ist die Chefarztpflicht bei den meisten Krankenversicherungsträgern bis auf Weiteres ausgesetzt (Ausnahme SVS). Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung.
Beim Ersttermin findet eine ausführliche Anamnese und physiotherapeutische Untersuchung statt. Wir besprechen Beschwerden und entsprechende Maßnahmen. Sie bekommen von mir einen Behandlungsvorschlag, mit dem wir bereits beim ersten Termin beginnen können.
Mitzubringen sind:
Meist werden sechs Behandlungen zu je 30 oder 45 Minuten verordnet. Nach sechs Terminen ist eine Verlängerung möglich, diese ist eventuell bewilligungspflichtig. Die Abstände zwischen den Terminen werden individuell vereinbart und betragen im Normalfall etwa eine Woche, im Akutfall können Abstände auch kürzer gehalten werden.
Im Gegensatz zur Kassentherapie ist bei Behandlungen durch einen Wahltherapeuten ein Selbstbehalt zu bezahlen. Dieser variiert je nach Krankenkasse. Die Rückerstattung beträgt etwa 80 Prozent des aktuellen Kassentarifs (ÖGK-Vertragspartner für Physiotherapie – gesundheitskasse.at). Die beglichene Honorarnote kann mit dem Verordnungsschein und der Zahlungsbestätigung bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Für Versicherte der ÖGK sowie der SVS erledige ich dies gerne elektronisch nach Zahlungseingang.
Für Hausbesuche fallen zusätzlich zur Behandlungszeit eine Hausbesuchspauschale und das amtliche Kilometergeld an.
Tarife Physiotherapie ab 01.01.2024: