Hinweise
Aufgrund der Pandemie ist die Chefarztpflicht bis auf Weiteres ausgesetzt.
Juli 2022
Im ersten Schritt ist eine ärztliche Überweisung notwendig. Dieser Verordnungsschein beinhaltet u.a. Diagnose, Dauer und auch Häufigkeit der Therapien. Sollte ein Hausbesuch notwendig sein, muss dieser auf der Überweisung vermerkt und auch bewilligt sein.
Je nach Krankenkasse ist eine chefärztliche Bewilligung notwendig. Bei einer Verordnung von 6×30 Minuten oder 6×45 Minuten besteht üblicherweise keine Bewilligungspflicht. Eine Ausnahme stellen Hausbesuche dar, diese sind jedenfalls zu bewilligen und müssen medizinisch begründet sein.
Aufgrund der Pandemie ist die Chefarztpflicht bis auf Weiteres ausgesetzt.
Juli 2022
Beim Ersttermin findet eine ausführliche Anamnese und physiotherapeutische Untersuchung statt. Wir besprechen Beschwerden und entsprechende Maßnahmen. Sie bekommen von mir einen Behandlungsvorschlag, mit dem wir bereits beim ersten Termin beginnen können.
Mitzubringen sind:
Meist werden sechs Behandlungen zu je 30 oder 45 Minuten verordnet. Nach sechs Terminen ist eine Verlängerung möglich, diese ist eventuell bewilligungspflichtig. Die Abstände zwischen den Terminen werden individuell vereinbart und betragen im Normalfall etwa eine Woche, im Akutfall können Abstände auch kürzer gehalten werden. Wesentlich ist die Mitarbeit der Patienten. Die regelmäßige Durchführung der empfohlenen Übungen auch zuhause ist entscheidend für den Behandlungserfolg.
Im Gegensatz zur Kassentherapie ist bei Behandlungen durch einen Wahltherapeuten ein Selbstbehalt zu bezahlen. Dieser variiert je nach Krankenkasse. Die Rückerstattung beträgt etwa 80 Prozent des aktuellen Kassentarifs (ÖGK-Vertragspartner für Physiotherapie – gesundheitskasse.at). Die beglichene Honorarnote kann mit dem Verordnungsschein und der Zahlungsbestätigung bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Für Versicherte der ÖGK sowie der SVS erledige ich dies gerne elektronisch nach Zahlungseingang.
Für Hausbesuche fallen zusätzlich zur Behandlungszeit eine Hausbesuchspauschale und das amtliche Kilometergeld an.
Tarife Physiotherapie ab 01.01.2023: